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Was darf rein, was nicht? Ein umfassender Blick auf Bio-Fertigprodukte

Der Trend zu Convenience-Produkten macht auch vor dem Bio-Sektor nicht halt. Wenn die Zeit knapp ist, greifen viele Verbraucher gerne zu Fertiggerichten mit Bio-Siegel. Doch was unterscheidet diese eigentlich von konventionellen Fertigprodukten und welche Inhaltsstoffe sind erlaubt oder verboten? Dieser Artikel beleuchtet umfassend die Kriterien für Bio-Fertigprodukte und gibt Orientierung im Siegel-Dschungel.

Die Grundlage: Die EU-Öko-Verordnung

Die Basis für alle Bio-Produkte in der Europäischen Union bildet die EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848. Sie definiert die Mindeststandards für den ökologischen Landbau und die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln. Für Fertigprodukte bedeutet dies, dass die landwirtschaftlichen Zutaten aus kontrolliert biologischem Anbau stammen müssen. Das schließt den Einsatz von synthetischen Pestiziden, chemisch-synthetischen Düngemitteln und gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aus.

Weniger ist mehr: Die Sache mit den Zusatzstoffen

Ein wesentlicher Unterschied zwischen konventionellen und Bio-Fertigprodukten liegt in der zulässigen Anzahl an Zusatzstoffen. Während in konventionellen Lebensmitteln über 300 Zusatzstoffe erlaubt sein können, ist die Liste der für Bio-Produkte zugelassenen Stoffe stark begrenzt. Die EU-Öko-Verordnung erlaubt derzeit etwa 56 Zusatzstoffe für die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln.

Was ist erlaubt? Eine Auswahl:

Die zugelassenen Zusatzstoffe in Bio-Fertigprodukten erfüllen in der Regel grundlegende technologische Funktionen und werden als weniger bedenklich eingestuft. Einige Beispiele sind:

  • Verdickungsmittel: Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E 412), Agar-Agar (E 406)
  • Säuerungsmittel: Citronensäure (E 330), Milchsäure (E 270)
  • Backtriebmittel: Natriumhydrogencarbonat (E 500)
  • Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure (Vitamin C, E 300)
  • Farbstoffe (natürlichen Ursprungs): Carotinoide (E 160a), Chlorophylle (E 140)
  • Konservierungsstoffe (in Ausnahmefällen): Schwefeldioxid (E 220, z.B. für Wein), Natriumnitrit (E 250) und Kaliumnitrat (E 251) – Letztere sind bei strengeren Bio-Verbänden oft verboten.

Was ist absolut tabu?

Eine lange Liste von Zusatzstoffen, die in konventionellen Fertigprodukten üblich sind, dürfen in Bio-Fertiggerichten nicht enthalten sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Synthetische Farb- und Süßstoffe: Azofarbstoffe, Aspartam, Cyclamat, Saccharin
  • Geschmacksverstärker: Mononatriumglutamat (E 621), Guanylat, Inosinat
  • Synthetische Konservierungsstoffe: Benzoate, Sorbate
  • Emulgatoren und Stabilisatoren: Viele synthetisch hergestellte Emulgatoren und Stabilisatoren sind nicht zugelassen.
  • Gentechnisch veränderte Enzyme und Zutaten.
  • Künstliche Aromen: In Bio-Produkten dürfen nur natürliche Aromen und Aromaextrakte verwendet werden, wobei strengere Bio-Verbände diese oft noch weiter einschränken.

Die strengeren Kriterien der Bio-Verbände:

Neben dem EU-Bio-Siegel existieren in Deutschland verschiedene Anbauverbände wie Demeter, Bioland und Naturland, die deutlich strengere Richtlinien für ihre Mitglieder haben. Diese Verbände erlauben oft nur eine noch geringere Anzahl an Zusatzstoffen oder verbieten bestimmte Stoffe, die unter der EU-Öko-Verordnung noch zulässig wären (z.B. Nitritpökelsalz). Beim Kauf von Bio-Fertigprodukten lohnt sich daher ein Blick auf das jeweilige Verbandssiegel.

Verarbeitung und weitere Einschränkungen:

Die Verarbeitung von Bio-Fertigprodukten soll so schonend und naturbelassen wie möglich erfolgen. Der Einsatz von technisch hergestellten Nanomaterialien ist seit 2022 in Bio-Lebensmitteln verboten. Zudem müssen Verarbeitungsstoffe bevorzugt biologischen, mechanischen oder physikalischen Methoden entsprechen.

Bio ist nicht gleich Bio: Der Blick auf die Zutatenliste lohnt sich

Auch wenn Bio-Fertigprodukte strengeren Kriterien unterliegen als konventionelle, gilt: Bio ist nicht automatisch „gesund“ im ernährungswissenschaftlichen Sinne. Auch Bio-Fertiggerichte können beispielsweise einen hohen Salz-, Fett- oder Zuckergehalt aufweisen. Daher ist es ratsam, immer einen Blick auf die Zutatenliste und die Nährwertangaben zu werfen. Eine kurze Zutatenliste mit wenigen, natürlichen Komponenten ist in der Regel ein gutes Zeichen.

Ein Plus für weniger Chemie, aber keine Allzwecklösung

Bio-Fertigprodukte stellen im Vergleich zu ihren konventionellen Pendants in der Regel die bessere Wahl hinsichtlich der Zusatzstoffe dar. Die stark begrenzte Anzahl an erlaubten Substanzen und der Ausschluss synthetischer химикалиen sind klare Vorteile. Dennoch bleiben es verarbeitete Lebensmittel, deren Konsum im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung maßvoll erfolgen sollte. Wer wirklich sichergehen möchte, was auf den Teller kommt, greift am besten zu frischen, saisonalen Bio-Zutaten und kocht selbst. Das garantiert nicht nur den vollen Geschmack, sondern auch die volle Kontrolle über die Inhaltsstoffe.